AGB
Rechtsgrundlage
Die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Geschäftsverkehr mit der Amigos Maler GmbH, hier Unternehmer genannt, für sämtliche Vertragsverhältnisse anwendbar. Der Bauherr akzeptiert diese AGB mit der Auftragserteilung.
Angebot/Ausführung
Die Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum. Erfolgt die Annahme des Angebotes nicht innerhalb von den 30 Tagen, hat der Unternehmer das Recht, die Mehrvergütung nach Maßgabe namentlich der Lohnkostenansätze, Listenpreise für Material, Baustelleneinrichtungen, Transportkosten, gesetzliche Abgaben und dergleichen gegenüber der ursprünglichen Kostenkalkulation geltend zu machen.
Grundlage für einen gültigen Vertragsabschluss sind vereinbarte Leistungs- und Zahlungsbedingungen. In der Regel wird die Auftragserteilung auf Basis eines schriftlichen Angebots vorgenommen. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich oder durch vorbehaltslose Gewährung der Arbeitsaufnahme durch den Unternehmer.
Die erbrachten Leistungen wurden unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer zusammenhängenden Arbeitsausführung oder einer Abwicklung gemäß eines Bauprogramms kalkuliert. Arbeitsunterbrüche, die nicht vom Unternehmer zu verantworten sind, hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung der entstandenen Mehrkosten. Der Bauherr wird nach Möglichkeit über solche Umstände und die Mehrkosten orientiert. Der Arbeitnehmer ist befugt, die Arbeiten bis zur Einigung über die genannten Mehrkosten und weitere Kosten einzustellen.
Bei Arbeitsausführung die den Empfehlungen des Materialhersteller oder Lieferanten widersprechen (konkret schlechte Witterung, Vorleistung von Nebenunternehmen, nicht vereinbartes Untergrundmaterial, usw.), darf der Unternehmer die Arbeiten einstellen. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Bauherrn unverzüglich über solche Umstände zu informieren.
Zahlungskonditionen Rechnungsstellung
Die Schlussrechnung wird mit Ablieferung unserer erbrachten Leistungen fällig und hat mit einer Zahlungsfrist von spätestens 20 Kalendertagen zu erfolgen. Akontorechnungen sind bei grösseren Beträgen möglich. Der Verzug des Bauherrn mit in Rechnung gestellten Akontozahlungen berechtigt den Unternehmer die Arbeiten einzustellen. Der Unternehmer ist befugt, Mahngebühren von jeweils CHF 25.- zu erheben.
Abnahme der Ablieferung und Gewährleistung
Die Ablieferung des Gewerkes erfolgt mit der Beendigung der Arbeiten. Eine spätere Begehung oder Abnahme hat auf den Fristenverlauf keine Auswirkung. Mit der Ablieferung beginnt die Gewährleistung, innerhalb welcher Mängel geltend gemacht werden können.
Es gelten die Fristen betreff Rüge- und Verjährung gemäss Art. 172ff. SIA-Norm 118.
Urheberrecht Offertunterlagen/Leistungsverzeichnis
Sämtliche vom Unternehmer ausgehändigten Angebotsunterlagen bleiben im Eigentum vom Unternehmer und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung des Unternehmers für die Beschaffung zusätzlicher Angebote verwendet werden.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist beim Sitz von Amigos Maler GmbH. Der Unternehmer ist jedoch auch berechtigt, gegen den Bauherrn am Ort der gelegenen Sacher oder am Sitz des Bauherrn vorzugehen.